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BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 93.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Kontrolle der Zweckmäßigkeit von Personalentscheidungen in der Bundeswehr - Voraussetzungen an das für einen Feststellungsantrag erforderliche berechtigte Interesse im Wehrbeschwerdeverfahren
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 93.92
Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> und vom 13. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 161.86 - m.w.N.). - BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 93.92
Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> und vom 13. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 161.86 - m.w.N.). - BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 47.84
Entlassener Berufsoffizier - Feststellungsinteresse - Schadensersatzanspruch - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 93.92
Im übrigen könnte vorliegend auch die Absicht einer Schadensersatzklage wegen des Wegfalls oder einer Minderung der Ost-Zulage das erforderliche berechtigte Interesse nicht begründen, da eine solche Schadensersatzklage offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1984 - BVerwG 1 WB 47.84 -).